Schlagwort: Faire Mobilität

  • Gleicher Lohn am gleichen Ort - Faire Mobilität

    17.01.2013, DGB | Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes. Das ist gut, solange geltendes Sozial- und Arbeitsrecht am Ort der Arbeit eingehalten wird und die Beschäftigten vor Ausbeutung geschützt werden. Dieser Grundsatz ist in Gefahr. Derzeit berät das Europäische Parlament in Brüssel über eine Durchsetzungsrichtlinie, die die geltende Entsenderichtlinie ergänzen soll.