EU-weites Recht auf Girokonto: Querelen und Verzögerungstaktik haben großen Schaden angerichet

PRESSEMITTEILUNG von JÜRGEN KLUTE

08.05.2013

Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat heute eine Gesetzesinitiative vorgelegt, nach der Verbraucher künftig einen EU-weiten Rechtsanspruch auf ein Girokonto erhalten sollen. Außerdem will die Kommission Bankkunden erleichtern, Kontogebühren zu vergleichen und zu günstigeren Anbietern zu wechseln.

Mit der nun geplanten Einführung eines Rechtsanspruchs aufs Girokonto erfüllt die Kommission die Hauptforderung des im Juli 2012 vom EU-Parlament angenommenen Berichts von Jürgen Klute zum Zugang zu Zahlungsdienstleistungen. Ursprünglich wollte Michel Barnier bereits 2011 entsprechende legislative Schritte unternehmen, musste jedoch im letzten Moment auf Druck zurückstecken.

Jürgen Klute: „Die Kommission hat heute einen wichtigen Schritt genommen, um Verbraucherrechte in der EU zu stärken und Banken an ihre gesellschaftliche Verantwortung zu erinnern. Immer mehr Menschen werden heute in der EU an den Rand gedrängt, und durch unerwarteten Jobverlust oder massive Einkommenseinbußen in die Verschuldungsfalle getrieben. Um diese Bürgern in der Krise zu stützen, kommt die Richtlinie zu spät."

„Ohne Konto werden Selbstverständlichkeiten schnell zu einem unlösbaren Problem. Das Anmieten einer Wohnung, der Zugang zu Energie oder die Integration in eine moderne Arbeitswelt: Ohne ein Bankkonto ist das in den meisten Staaten kaum machbar. Es muss deshalb eine Priorität der Politik sein, Bürger, die noch immer ohne Konto zurechtkommen müssen, so schnell wie möglich in die Lage zu versetzen, sich in moderne Wirtschaftskreisläufe zu integrieren", so der Finanzexperte der LINKEN zur Bedeutung des Themas.

Aus Sicht des EU-Parlaments gelte es nun, Schwachstellen des Richtlinienentwurfs zu beseitigen, so der Berichterstatter des EU-Parlaments. Zwar sei es „richtig und notwendig, dass Banken relativ genau vorgegeben werde, wie ein Basiskonto aussehen sollte, auf das sozial schwache Verbraucher Anrecht haben sollen. Dazu gehört aus meinder Sicht jedoch auch, eine konkrete Obergrenze zu setzen, die Banken Basiskonto-Kunden in Rechnung stellen dürfen. Das EU-Parlament ist daneben der Überzeugung, dass prinzipiell alle Geschäftsbanken, Basiskonten für sozial schwache Verbraucher anbieten müssen. Dies ist ein Gebot der Diskriminierungsfreiheit," so Klute.

Weitere Informationen:

  • Pressemitteilung & Informationspaket der EU-Kommission

  • Informationen zum Klute-Bericht zum Zugang zu Zahlungsdienstleistungen für alle