Neue Regeln für Banken: Sind die fetten Jahre jetzt vorbei?

28.02.2013
Jürgen Klute

Nach monatelangen Verhandlungen erreichten Europäisches Parlament, Rat und EU-Kommission einen Kompromiss für die Umsetzung neue Aufsichtsregeln und Eigenkapitalvorschriften für Banken in der EU.

Jürgen Klute, Koordinator der Linken im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments: „Mit der endlich erreichten Begrenzung der zum Teil exorbitanten Boni für Bankmitarbeiter kann die ausschließliche Orientierung am kurzfristigen Profit zumindest eingeschränkt werden." Zahlreiche Wirtschaftswissenschaftler sehen in dem umstrittenen Anreizsystem der Vergangenheit eine von mehreren Ursachen für die Finanzkrise: die Händler haben sich am kurzfristigen Gewinn orientiert ohne dabei mittel- und langfristige Risiken für die Bank abzuwägen. Klute weiter: „Es ist eine kleine Überraschung, dass die von Großbritannien ins Spiel gebrachte Leiharbeitslösung bei den Boni ebenfalls vom Tisch ist." Zwischenzeitlich wurde diskutiert, dass Boni unbegrenzt bleiben könnten, wenn die entsprechenden Mitarbeiter zum Beispiel auf den Bahamas angestellt und an den Mutterkonzern in der City of London ausgeliehen werden.

Geschäftsmodelle und Risikostruktur werden Kriterien bei der maximalen Verschuldungsquote

Die vor allem von Kommunen und Sparkassen mit scharfen Augen beobachtete maximale Verschuldungsquote (Leverage Ratio) für Banken soll nach dem aktuellen Kompromiss 2018 eingeführt werden. Die EU-Kommission wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten, der die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Risikostrukturen der Banken berücksichtigt. „Damit wollen wir eine Verteuerung vor allem von Krediten an öffentliche Haushalte verhindern. Müsste eine regional tätige Sparkasse mit geringen Risiken die gleiche Quote einhalten wie eine internationale Großbank, wäre das ein Wettbewerbsvorteil für die Großbank, die riskantere Geschäfte eingeht. Die Sparkasse müsste fast zwangsläufig die Zinsen auch für Kommunalkredite erhöhen, um ihre Kosten zu decken."

Die Erhöhung des vorgeschriebenen Eigenkapitals auf 9,5 Prozent, so Klute sei für sich genommen unspektakulär. „Rechnet man aber die zusätzlich möglichen Kapitalpuffer hinzu, so kann die Eigenkapitalvorschrift auf bis zu 15 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus lässt der Vorschlag den Mitgliedsländern die Freiheit, ihre Eigenkapitalvorschriften noch weiter zu verschärfen." Dennoch, so Klute weiter, „sind die zusätzlichen Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken nicht scharf genug, um diese Institute dazu zu bringen, dass sie sich auf ein volkswirtschaftlich tragbares Maß schrumpfen – sie bleiben systemrelevant und sind nicht mit genug Eigenkapital ausgestattet, um ernsthafte Krisen zu überstehen."

„Darum müssen jetzt die Verhandlungen zur einheitlichen europäischen Bankenaufsicht, zur Einlagensicherung und zu einem Abwicklungsfonds für Pleitebanken voran getrieben werden. Wenn diese Elemente ausreichend hohe Anforderungen formulieren und die vorsichtig diskutierten Pläne für eine Trennung zwischen Geschäfts- und Investmentbanken umgesetzt werden, könnte das den vorsichtigen Beginn eines Kulturwandels einläuten: Die fetten Jahre für die Finanzindustrie sind zwar noch nicht vorbei, aber sie sollten sich ihrem Ende nähern."

Die Verhandlungsdelegation des Rates muss vor der offiziellen Zustimmung noch intern über einige der erzielten Kompromisse verhandeln und abschließend müssen Rat und EU-Parlament zustimmen. In Kraft treten könnte die neue Regulierung Anfang oder Mitte 2014.