Anhaltende Aussetzung der Nicaragua-Hilfen

Anfrage von I. FIGUEIREDO, J. KLUTE, W. MEYER, S. LÖSING an die EU-Kommission

05.02.2010

Anfrage an die EU-Komission vom 19. Januar 2009

In Nicaragua wird derzeit eine wichtige Maßnahme in sozialen Bereichen, namentlich im Gesundheits- und im Bildungswesen, entwickelt, die die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zum Ziel hat; hat doch die jetzige Regierung die Sterblichkeitsrate bei Müttern und Kindern um etwa ein Drittel gesenkt, die Analphabetenquote mindestens halbiert und kostenlose Bildung für die gesamte Bevölkerung garantiert.

Doch leider hat die Kommission die der nicaraguanischen Regierung bereits zugesagten Hilfen ohne stichhaltige Begründung gekürzt und dafür als Scheinargument die Kommunalwahlen angeführt.

Kann die Kommission angesichts der bereits in Nicaragua unternommenen Bemühungen zur Ausmerzung des Analphabetismus, zum Aufbau von Infrastrukturen und Ausstattungen in wichtigen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Umweltschutz mitteilen, welche Maßnahmen sie treffen wird, um die der nicaraguanischen Regierung bereits zugesagten Finanzhilfen wieder einzusetzen und die Zusammenarbeit mit diesem Land wieder auf den normalen Weg zu bringen?

Antwort von Frau Ashton, Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission, im Namen der Kommission

Infolge der politischen Krise, die durch eine Serie von Ereignissen in Nicaragua ausgelöst wurde und in dem Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen vom 9. November 2008 gipfelte, beschloss die Kommission, ihre Budgethilfezahlungen übergangsweise auszusetzen.

Die von der Kommission im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen beinhalten Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie, die Leitprinzipien für das auswärtige Handeln und die auswärtige Hilfe der Kommission darstellen.

Nach Artikel 18 Absatz 1 zweiter Spiegelstrich der Allgemeinen Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung kann die Kommission die Finanzierungsvereinbarung aussetzen, wenn der Empfänger gegen eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze oder der Rechtsstaatlichkeit verstößt oder wenn schwere Fälle von Korruption festgestellt werden.

Der Beschluss, die Budgethilfezahlungen vorübergehend auszusetzen, wurde in Absprache mit dem Rat gefasst. Mitgliedstaaten, die ihrerseits Budgethilfe bereitstellen, wie das Vereinigte Königreich, Deutschland, Finnland und die Niederlande, haben ihre Zahlungen ebenfalls ausgesetzt.

Die Kommission setzt jedoch andere Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit fort, die nicht in Form von Budgethilfe abgewickelt werden, beispielsweise in den Bereichen ländliche Entwicklung, sozioökonomische Entwicklung, demokratische Staatsführung, Ernährungssicherheit, humanitäre Hilfe und Kofinanzierungen für nichtstaatliche Akteure.

Die Kommission hofft, dass Nicaragua die Voraussetzungen im Zusammenhang mit der demokratischen Staatsführung bald erfüllt, damit sämtliche Kooperationstätigkeiten wieder aufgenommen werden können.