Haftstrafe für Ex-MdEP Strasser: Null Toleranz für bestechliche Gesetzgeber

KLEINER PRESSESPIEGEL zum URTEIL gegen EX-MdEP ERNST STRASSER

15.01.2013

Bestechlichkeit „ganz eindeutig erfüllt" (ORF)

Vier Jahre unbedingte Haft: So lautet das am Montag gefällte Urteil gegen den ehemaligen ÖVP-Innenminister und Europaabgeordneten Ernst Strasser wegen „Bestechlichkeit" (§304 StGB). (...) Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, müsste der ehemalige Innenminister also für volle vier Jahre ins Gefängnis. Es sei „notwendig", über Strasser „eine Strafe zu verhängen, die eine abschreckende Wirkung auf mögliche Nachahmungstäter hat. Und davon gibt es wohl einige", spielte Olschak auf anhängige Strafverfahren gegen zahlreiche weitere ehemalige und noch aktive Politiker des Landes an. GANZER BEITRAG HIER!

Strenger Richter, klare Worte

Porträt: Der 48-jährige Georg Olschak führt straffe Verfahren Als "Promischreck", wie ihn manche Medien nennen, sieht sich der Vater zweier Kinder aber nicht. Als "streng, aber gerecht", sehen ihn die Verteidiger, die am Wiener Straflandesgericht mit ihm zu tun haben. Eine lebenslange Haftstrafe hat er in seiner fast zwanzigjährigen Karriere erst einmal verhängt. GANZER BEITRAG HIER!

Vier Jahre Haft für Ex-Europaabgeordneten Strasser (EURACTIV)

Es ist das erste und wohl einzige Urteil im Korruptionsskandal, der im Frühjahr 2011 das Europäische Parlament erschüttert hatte: Der ehemalige österreichische Europaabgeordnete Ernst Strasser wurde wegen Korruption und Bestechlichkeit zu vieren Jahren Haft verurteilt. Trotz eindeutiger Video-Beweise beteuert Strasser weiterhin seine Unschuld. Ende 2010, Anfang 2011 versuchten zwei Journalisten der "Sunday Times" die Bestechlichkeit von EU-Abgeordneten zu testen. Bei einigen wenigen wurden sie fündig.GANZER BEITRAG HIER!

Vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit (Ralf Leonhard, taz)

Der ehemalige ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Ernst Strasser muss wegen Korruption für vier Jahre ins Gefängnis. Sein Anwalt kündigt Berufung an. (...) Obwohl kein Vertrag unterzeichnet wurde und kein Geld geflossen war, sah das Gericht den Tatbestand der Bestechlichkeit als „ganz eindeutig erfüllt" an. Strafbar ist bereits, wenn sich ein Amtsträger einen Vorteil versprechen lässt oder diesen einfordert. Konkret ging es darum, eine Richtlinie zum Schutz kleiner Anleger im Interesse von Hedgefonds aufzuweichen. Strassers Verteidigung, er habe hinter den vorgeblichen Lobbyisten Geheimagenten vermutet und sei nur zum Schein auf ihr Offerte eingegangen, um sie zu enttarnen, traf auf wenig Verständnis. GANZER BEITRAG HIER!

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