Lobbyverseucht, undemokratisch und weltfremd?

Bei aller Kritik: das Europäische Parlament ist besser als sein Ruf

06.03.2014
Karsten Peters

Die Rechten sammeln sich und wie es im Moment aussieht, haben sie – von britischen Separatisten über deutsche DM-Anbeter und niederländische Vulgärpopulisten bis zur offen rechtsradikalen griechischen „goldenen Morgenröte“– reelle Chancen, bei den Wahlen im Mai um die einhundert Sitze im Europäischen Parlament zu erhalten. 100 von 751 Abgeordneten, die das EU-Parlament nach den Wahlen im Mai haben wird. Zur Zeit gehören der einschlägigen Fraktion im Europäischen Parlament „Europa der Freiheit und Demokratie“ (EFD) 32 Abgeordnete an, hinzu kommen noch etwa 15 fraktionslose Abgeordnete aus ähnlichen politischen Lagern.

Selbstverständlich sind in diesem Sumpf zahlreiche Konflikte absehbar, deutsche Marktradikale wie der frühere Industrielobbyist Henkel dürften sich kaum mit griechischen Neofaschisten an einen Tisch setzen, und ob die britische United Kingdom Independence Party mit den Islambashern der niederländischen Partij voor de Vrijheid auskommt, ist ausgesprochen fraglich. Dennoch verschieben sich damit die Gewichte.

Linker Verfassungspatriotismus?

Stimmen die von der FAZ und vielen anderen zitierten Projektionen, dann dürfte sich die Zahl der antieuropäischen Kräfte von rechts also deutlich erhöhen. Das geht einher mit EU-Kritik von links, durchaus nicht nur in der Partei die Linke, dort nur besonders gut medial ausgeleuchtet. Kritik die, für Linke ausgesprochen eigentümlich, sich auf die Tugendhaftigkeit des deutschen Grundgesetzes beruft, auf den sozialen Ausgleich und die funktionierende Demokratie hierzulande.

An vielen Stellen geht die linke Kritik an der EU quer zum tatsächlichen Geschehen auf europäischer Ebene. Es ist nicht das Europäische Parlament, das die Troika, die Austeritätspolitik, den Fiskalpakt erfunden hat – hierfür sind im Wesentlichen die Mitgliedsländer verantwortlich und unter ihnen nicht zuletzt die Bundesregierung, immer dem Grundgesetz verpflichtet. Mit dem Grundgesetz unterm Arm hat die Bundesregierung die Troika ins Leben gerufen, die hunderttausendfach Elend nach Südeuropa gebracht hat. Das Grundgesetz war hier für Merkel, Schäuble et cie das geeignete Werkzeug, um eine europäische Verankerung der Troika zu verhindern: Der Rat der EU installierte das Gremium außerhalb des europäischen Rechtsrahmens und entzog es damit der demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament, wissend, dass ein Großteil der Europa-Abgeordneten eine derart brutale und einseitige Sparpolitik in den „Maßnahmenländern“ nicht mit getragen hätte. Und noch jetzt verteidigt die Bundesregierung die Konstruktion der Troika als richtig und absolut demokratisch: es seien die demokratisch gewählten Finanzminister, die letztlich die Entscheidungen träfen und die Parlamente der jeweils beteiligten Länder hätten Mitspracherecht bei der Umsetzung, damit sei die Arbeit der Troika umfassend demokratisch legitimiert.

Zumindest letzteres kann bezweifelt werden: anlässlich einer Untersuchung der Troika im Europäischen Parlament erklärte der zyprische Finanzminister, man sei zur Zustimmung quasi gezwungen worden. Griechenland ist etwas vorsichtiger bei der Formulierung: Es sei bei den Beratungen nicht ausreichend Zeit gewesen, der Finanzbedarf sei zu dringlich gewesen, als dass Alternativen zum Vorschlag der Troika ernsthaft hätten erwogen werden können.

Indes ist es natürlich nicht ganz falsch, die EU zumindest teilweise für das verantwortlich zu machen, was die Troika in Ländern wie Griechenland oder Portugal anrichtet. Nur ist es eben offiziell nicht die EU. Auch das ein wesentlicher Grund, warum die Abgeordneten des EU-Parlaments sich vehement für eine Kontrolle der Troika einsetzen: Sie müssen sich bei ihren WählerInnen für etwas rechtfertigen, auf das sie keinen Einfluss haben.

Die Troika ist nur eines von vielen Beispielen, die zeigen, wie die Regierungen der Mitgliedsländer mit Rückgriff auf nationale Befindlichkeiten die Krise genutzt haben, um Mechanismen zu installieren, die sich einer sauberen demokratischen Kontrolle entziehen. Zur Zeit ist das Europäische Parlament die einzige sichtbare Institution, die diesen Kampf aufnimmt und Chancen hat, ihn zu gewinnen. Der Bundestag scheidet wohl aus, allzu wenige dort dürften ein Interesse daran haben, die unsaubere Rolle Deutschlands bei der Konstruktion zu thematisieren, Großbritannien hat von vornherein kein Interesse daran, irgendetwas auf europäischer Ebene zu stärken und die Krisenländer werden als voreingenommen wahrgenommen und scheiden daher aus. Umso beachtlicher allerdings der Vorstoß des griechischen Außenministers Venizelos vom Anfang des Jahres, als Griechenland den rotierenden Vorsitz im Rat der EU übernahm. Er verlangt, dass sich die Troika vor dem Europäischen Parlament für ihre Arbeit verantwortet.

Behauptung 1: Das EU-Parlament ist undemokratisch, weil eine deutsche Wählerstimme weniger Gewicht hat als zum Beispiel eine maltesische.

Stimmt. Die Stimme eines Wählers zum Beispiel aus Malta hat mehr Gewicht als die eines deutschen Wählers. Bezogen auf die Europawahl 2009 kamen auf 83 Millionen Deutsche 99 Abgeordnete im Parlament, auf 400.000 Malteser 5 Abgeordnete, damit repräsentiert ein deutscher Abgeordneter knapp 829.000 Deutsche, ein maltesischer Abgeordneter 82.500 seiner Landsleute. Am schlechtesten ist das Verhältnis in Spanien, dort kommt ein Europaabgeordneter auf 917.000 EinwohnerInnen. Das hat verschiedene Gründe.

In den europäischen Verträgen wurde vereinbart, dass das Europäische Parlament nicht mehr als 751 Abgeordnete haben soll, wobei nach einem Beitritt zur EU während der Legislaturperiode keine Abgeordneten hinausgeworfen werden – darum hat das Parlament zur Zeit 766 Abgeordnete. Der Grund für diese Begrenzung ist relativ einleuchtend, ob sie sinnvoll ist, ist eine andere Frage: Das Europäische Parlament soll arbeitsfähig bleiben. Die Abgeordneten teilen sich in verschiedene politisch, nicht national gegliederte Fraktionen auf, für die sie in den insgesamt 20 Ausschüsse ausgesprochen intensiv direkt an Gesetzestexten arbeiten. Anders also als zum Beispiel im Bundestag erarbeiten die Abgeordneten mit den Fraktionen Änderungsanträge direkt an den von der Kommission eingebrachten Gesetzgebungsvorschlägen, zumeist äußerst detailliert und auf Englisch. Allein für die Novelle der Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) und der damit zusammenhängenden Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) wurden mehr als 2000 Änderungsanträge eingebracht. Der zuständige Wirtschafts- und Währungsausschuss mit seinen knapp 100 Mitgliedern hat gewiss nicht jeden einzelnen dieser Änderungsanträge im Detail diskutiert, aber in der kleinen Runde der zuständigen Berichterstatter, zu der jede Fraktion einen Abgeordneten entsenden kann, wurde detailliert über eine mögliche Einigung diskutiert. Das erfordert hohe Sachkenntnis und intensive Auseinandersetzung mit dem Thema ebenso wie ein hohes Maß an Disziplin und es ist zumindest fraglich, ob eine so detaillierte Diskussion in größerer Runde möglich wäre.

Zudem soll die Sitzverteilung im Parlament dafür sorgen, dass auch aus den kleinen Ländern eine ausgewogene Repräsentation des politischen Spektrums im Parlament vertreten ist, ist doch die EU kein Staat, sondern ein Zusammenschluss souveräner Staaten in dem auch die kleinen Länder für sich ein gewisses Recht geltend machen können, an gemeinsamen Regeln mitarbeiten zu können. Das lässt natürlich die Frage offen, ob in den nächsten Jahren eine andere Zusammensetzung des Parlaments angestrebt werden sollte.

Behauptung 2: Das EU-Parlament ist undemokratisch, weil es kein Initiativrecht hat.

Stimmt zum Teil. Formell betrachtet hat das Europäische Parlament kein Initiativrecht wie zum Beispiel der Bundestag, aber der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 255) und die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments geben dem Parlament ausdrücklich das Recht, legislative Initiativen anzustoßen, die von der Kommission bearbeitet werden müssen – das kann allerdings auch bedeuten, dass die Kommission erklärt, warum sie kein entsprechendes Gesetzespaket vorbereitet. Das kommt allerdings selten vor. Zum Beispiel hat die Kommission ein bisschen verspätet, aber immerhin, den Initiativtext des Europäischen Parlaments zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer übernommen.

Behauptung 3: Das EU-Parlament ist undemokratisch, weil es keine europäische Öffentlichkeit gibt

Stimmt leider. Und ist meiner Ansicht nach das größte Problem, dem am schwersten Herr zu werden ist. Es ist eine Binsenweisheit, dass Demokratie nur existieren kann, wenn es eine mündige und gut informierte Öffentlichkeit gibt, die an den Entscheidungsprozessen teilhat. Allerdings hat sich hier – sicherlich eine Folge der Finanzkrise, der Austeritätspolitik und der öffentlichkeitswirksamen Auftritte von Parlamentspräsident Martin Schulz – die Situation in den vergangenen zwei Jahren deutlich verändert. Debatten im EU-Parlament erfahren hierzulande zwar noch immer nicht die Aufmerksamkeit wie jene im Bundestag, aber die Berichterstattung über das Geschehen ist Brüssel hat deutlich zugenommen, ein kleiner Schritt also in die richtige Richtung, dem jedoch noch viele folgen müssen. Dass dies kein einfaches Unterfangen ist, liegt auf der Hand.

Behauptung 4: Das EU-Parlament hat nichts zu sagen.

Das, mit Verlaub, ist Quatsch. Der Vertrag von Lissabon, eingegangen in den Vertrag über die EU und den Vertrag über die Arbeitsweise der EU bringt, obwohl immer noch von vielen Linken in Bausch und Bogen gescholten als neoliberale Agenda der EU, dem Europäischen Parlament erhebliche Rechte. Nahezu alle Richtlinien und Verordnungen, die vergemeinschaftete Politikfelder betreffen, unterliegen nach dem Lissabon-Vertrag dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Das heißt: die Kommission legt einen Gesetzgebungsvorschlag vor, das Europäische Parlament und der Rat haben jedes Recht, den Vorschlag im Rahmen dessen, wofür er ursprünglich gedacht war, zu ändern. Eine Richtlinie zur Regulierung der Finanzmärkte kann daher zum Beispiel nicht umgewidmet werden zu einer Richtlinie, die die Eigenkapitalvorschriften von Banken regelt, aber die Vorschriften für Finanzmärkte können nach Willen von Rat und Parlament geändert werden. Schließlich müssen sich die beiden Institutionen einigen und dem (geänderten) Gesetzestext zustimmen, andernfalls erlangt er keine Rechtskraft.

Nebenbei bemerkt: Europäische Richtlinien müssen, bevor sie nach Verabschiedung von Rat und EU-Parlament gültig werden, erst in nationales Recht umgesetzt werden. Den Mitgliedsländern wird dazu in der entsprechenden Richtlinie ein bestimmter Zeitraum vorgeschrieben. Europäische Verordnungen, und das ist der einzige Unterschied, gelten unmittelbar, also ohne Übersetzung ins jeweils nationale Rechtssystem.

Zudem, auch das eine Besonderheit des Europäischen Parlaments, herrscht unter den Brüsseler Abgeordneten das Bestreben vor, bei Gesetzgebungsvorhaben eine größtmögliche Mehrheit zu erreichen. Das schließt ausdrücklich auch kleine Fraktionen wie die der Grünen und der Linken (GUE/NGL) ein. Wer in den Verhandlungen im Europäischen Parlament gute Argumente für bestimmte Änderungen hat, hat durchaus Chancen, Einfluss auf den endgültigen Text zu nehmen – innerhalb gewisser Grenzen, versteht sich: auch das Europäische Parlament ist nicht der Ort, an dem sich eine kommunistische Revolution durchsetzen ließe.

Behauptung 5: Das EU-Parlament ist lobbyverseucht

Stimmt. Aber wohl kaum mehr als der Bundestag. Angesichts der reinen Zahlen wird einem angst und bange: angeblich laufen in Brüssel Tausende Lobbyisten herum, die Einfluss auf die Abgeordneten zu nehmen versuchen. Dass es Lobbyisten gibt, steht außer Frage. Dass sie Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen versuchen, ist klar. Aber Lobbyvertreter, die einen Zugangsausweis zum Europäischen Parlament haben wollen, um dort ihre Interessen zu vertreten, müssen sich seit zwei Jahren registrieren – dazu gehören auch Angaben darüber, für wen sie Lobbypolitik machen. Keine ausreichende Regelung, aber für den Bundestag fehlt Entsprechendes bislang. Zudem sind die Vorgänge im EU-Parlament transparent: Änderungsanträge der Abgeordneten können jederzeit abgerufen werden und wer sich in der Thematik auskennt, kann leicht beurteilen, aus welcher Ecke ein möglicherweise zugrunde liegender Änderungsantrag geliefert worden ist. Nebenbei kennzeichnen Grüne und GUE/NGL im EP ihre Änderungsanträge inzwischen: kommt ein Antrag von einem Verband oder geht er auf dessen Anregung zurück, steht es dran. Deutlich weniger transparent geht der Rat, die Vertretung der Mitgliedsländer, mit den Lobbyisten um: Der Rat verweigert nicht nur seine Teilnahme am Lobbyistenregister, er verhandelt auch hinter verschlossenen Türen – in der Regel dringt davon nichts nach außen. Und dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel auch die Interessen der deutschen Wirtschaft vertritt, dürfte niemanden überraschen.

All das zeigt: für ein supranationales Parlament ist das EP ein erstaunlich gut funktionierender Apparat – und bei allen Einschränkungen, die es zur Zeit gibt und die abgestellt werden müssen: das EP ist der einzige demokratisch legitimierte Akteur auf europäischer Ebene und an vielen Stellen der deutlich progressivere verglichen mit dem Rat und nationalen Parlamenten. Eine niedrige Wahlbeteiligung oder die unverhältnismäßige Stärkung rechter Parteien im Europäischen Parlament würde dessen Position weiter schwächen, nicht nur bei den mühseligen Kurskorrekturen der von den Mitgliedsländern und Teilen der Europäischen Kommission umgesetzten Austeritätspolitik.

Der Text wurde zuerst veröffentlich im Theorieblog von Attac Deutschland.