Schockfotos auf Tabak-Packungen: Wer heilt, hat recht

BEITRAG von KARSTEN PETERS zur PLENAR-ABSTIMMUNG

17.10.2013

Die Entscheidung im Europäischen Parlament war eindeutig: mehr als 600 der 755 Abgeordneten stimmten für den Vorschlag, jetzt muss sich das Parlament mit dem Rat, also der Vertretung der Mitgliedsländer auf einen Kompromiss einigen. Allerdings sind sich Rat und Parlament in wesentlichen Punkten einig. In Kraft treten wird die Richtlinie aller Voraussicht nach mit Übergangsfristen erst 2016.

Wenig ändert sich bei E-Zigaretten: die vom EU-Parlament vorgelegte Fassung unterwirft die relativ neuen Ersatzzigaretten den gleichen Werbebeschränkungen wie Tabak, allerdings werden sie nach dem Willen des Parlaments nur dann apothekenpflichtig, wenn sie als Heilmittel verkauft werden.

Verboten werden indes Zusatzstoffe wie zum Beispiel Menthol und andere Aromen zum Beispiel in den von Altkanzler Helmut Schmidt heiß begehrten „Menthol-Zigaretten": Zusatzstoffe, die den Tabakprodukten einen charakteristischen Geschmack verleihen, werden künftig untersagt.
Im Vorfeld hatten Vertreter der Tabakindustrie mit massivem Lobby-Einsatz bei den Abgeordneten versucht, die angestrebte Verschärfung zu verhindern.

Bevor diese Richtlinie rechtskräftig wird, müssen sich jedoch Parlament und Rat noch auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen.

Schwerpunkt auf der Internetseite des Europäischen Parlaments

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