Finanztransaktionssteuer: Starke Vorlage aus dem Wirtschaftsausschuss des Parlaments

BEITRAG von KARSTEN PETERS

23.06.2013

Während die Regierungen der Mitgliedsländer bei der Finanztransaktionssteuer auf die Bremse treten, hat der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments am Dienstag den aktuellen Vorschlag mit leichten Änderungen angenommen.

Nach Willen des Ausschusses soll nach wie vor eine Kombination aus Sitzlandprinzip, Emittenten- und Eigentümerprinzip für die Erhebung der Steuer gelten. Konkret bedeutet das: Derivate, Aktien und Anteilscheine werden besteuert, wenn sie in den beteiligten Ländern gehandelt werden (Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, Slowakei, Slowenien), wenn einer der beteiligten Handelspartner seinen Sitz in einem dieser Länder hat oder wenn das entsprechende Papier in einem dieser Länder herausgegeben wurde. Wenn also ein in Deutschland herausgegebenes Papier an der Börse in Singapur oder London zwischen einem Händler aus den USA und einem von den Cayman-Inseln gehandelt wird, fällt dennoch die Steuer an. Diese Konstruktion macht es nahezu unmöglich, die Finanztransaktionsteuer zu umgehen. Auf Derivate wird ein Satz von 0,01 Prozent erhoben, bei Aktien und Anteilen sind es 0,1 Prozent - weniger als erhofft.

Wasser in den Wein

Dennoch hat der Vorschlag durchaus seine Schwächen. Die von der GUE/NGL eingebrachten Vorschläge zur Reduzierung exzessiver Spekulation vor allem auf Nahrungsmittel wurden im Ausschuss abgelehnt. Außerdem haben Konservative (EPP) und Liberale (ALDE) durchgesetzt, dass das so genannte "Market Making" ebenso ausgenommen wird wie Transaktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Beim Market Making stellen professionelle Händler im Auftrag der Emittenten einzelner Papiere sicher, dass für diese Papiere immer ein Mindestpreis erzielt werden kann, dass also zum Beispiel für die Aktien eines großen Unternehmens immer ein liquider Markt existiert, auch wenn die Marktnachfrage nicht entsprechend ist - daher der Begriff Market Making.

Unter den elf Staaten, die sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Steuer geeinigt haben, wird derzeit eine langsamere und spätere Einführung diskutiert.

Die im Ausschuss abgestimmte Fassung wird in der erste Juli-Woche im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt, allerdings ist dessen Votum hier nicht bindend: Die Steuerpolitik ist in der EU nicht vergemeinschaftet, so dass die Mitgliedsstaaten ihre Entscheidung allein treffen können.