Demokratie gerettet, Mission completed? BVG-Urteil unter der Lupe

KOMMENTAR von JÜRGEN KLUTE zur ABWEISUNG DER FISKALPAKTS-KLAGE

19.09.2012

Am 12. September hat wieder einmal ganz Europa nach Deutschland geschaut. In den EU-Institutionen, bei Nachbarländern, auf den Finanzmärkten und nicht zuletzt in der Bundesregierung hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zu Fiskalpakt und Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zunächst für großes Aufatmen gesorgt. In der LINKEN waren die Reaktionen auf das Abweisen der selbst initiierten Eilanträge gemischt. Doch was bedeutet das Urteil nach genauerem Hinsehen eigentlich für die künftige Bewältigung der Eurokrise? Ist der Karlsruher Urteilsspruch wirklich hilfreich um ein Mehr an Demokratie in Europa durchzusetzen?

Am deutschen Wesen genesen? Vetorecht des Bundestags wird bekräftigt

Zu begrüßen ist zunächst, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung die gelbe Karte gezeigt und sie an die Rolle des demokratisch gewählten Bundestages erinnert hat. Die BVG-Entscheidung wirft aber auch kräftige Schatten.

Aus europäischer Sicht wird mit den Vorgaben zum ESM die bestehende politische und ökonomische Vormachtstellung der BRD im Krisenmanagement weiter verfestigt. Mit der dem Bundestag nun zugesprochenen Zustimmungskompetenz hat die BRD eine privilegierte Kontrollfunktion über das Krisenmanagement erhalten, dem sich die anderen EU-Mitgliedsstaaten beugen müssen, wenn sie ein Veto aus Deutschland vermeiden wollen. Denn was aus deutscher Sicht nicht sinnvoll und was den Wählerinnen und Wählern in Deutschland nicht vermittelbar ist, dürfte im Bedarfsfall wohl kaum die Zustimmung des Bundestages erhalten. Die Interessen und Sichtweisen der anderen EU-Mitgliedsstaaten können damit wohl kaum noch auf gleicher Augenhöhe in die politischen Aushandlungsprozesse auf EU-Ebene eingebracht werden.

Ob das Beharren auf dem bundesdeutschen Vetorecht wirklich mit einem Zugewinn an Demokratie gleichzusetzen ist, kann man zumindest hinterfragen. Zu mehr Demokratie hätte geführt, wenn das BVG das Europäische Parlament (EP) in seine Betrachtungen einbezogen und eine Mitentscheidungsrolle des EP über ESM und Fiskalpakt zur Bedingung gemacht hätte.

Kritisch ist auch zu sehen, dass die Karlsruher Richter eine Bankenlizenz für den Europäischen Stabilitätsmechanismus ausgeschlossen haben. Eine Banklizenz für den ESM wäre ein kurzfristig praktikabler Weg gewesen, die entscheidende Fehlkonstruktion der EZB auszusetzen: Nämlich das Verbot der direkten Staatsfinanzierung. Denn dadurch werden die Euro-Staaten den Märkten ausgeliefert und der Möglichkeit beraubt, sich gegen Spekulationen zur Wehr zu setzen.

Staaten brauchen klare Rückendeckung

Die Möglichkeit einer direkten Staatsfinanzierung durch die Zentralbank bedeutet eine Garantie der Rückzahlung der Staatsschulden. Spekulationen auf eine Staatspleite werden damit sinnlos. Nur so kann die Politik ihre Handlungsfähigkeit gegenüber den Finanzmärkten zurückgewinnen. Wenn Demokratie den Wählerwillen umsetzen soll, müssen wir diese Baustelle beheben, an der zwar auf europäischer Ebene fleißig gewerkelt wird, deren Fertigstellung aber alles andere als in Sicht kommt.

Das Verbot einer direkten Staatsfianzierung durch die EZB ist eines der zentralen neoliberalen Konstruktionselemente der Eurozone, die dringend korrigiert werden müssen. Um aus der Krise herauszukommen und Spekulationen gegen Euro-Länder zukünftig zu unterbinden, muss der Europäischen Zentralbank die direkte Staatsfinanzierung erlaubt werden.

Eine Banklizenz für den ESM hätte der EZB indirekt für eine Übergangszeit bis zu einer entsprechenden Änderung des Lissabon-Vertrags eine direkte Staatsfinanzierung ermöglicht. Mit einer Bankenlizenz hätte der ESM die aufgekauften Staatsanleihen bei der EZB hinterlegen und sich so letztlich unbegrenzt, d.h. dem tatsächlichen Bedarf entsprechend, über die EZB refinanzieren können. Infolge des Verbots einer Banklizenz für den ESM durch das Verfassungsgericht ist eine Korrektur dieses neoliberalen Konstruktionsfehlers der EZB nun nur mehr über den Weg eines langwierigen und komplizierten Änderungsprozesses des Lissabon-Vertrages möglich. Das wird den demokratiefeindlichen Marktdruck auf die Parlamente – auch auf den Bundestag – auf Dauer weiter verstärken. Auch hier stellt sich also die Frage, ob die Entscheidung des BVG tatsächlich die Demokratie gestärkt hat.

Eigentlicher Gegenstand der BVG-Entscheidung war der Fiskalpakt. Das BVG hat ihn nicht gekippt. Aber selbst wenn das BVG anders entschieden hätte, hätte das keine praktischen Auswirkungen gehabt. Denn der Fiskalpakt (vgl. dazu meinen Text "Nein zu Merkozys Fiskalpakt") ist eine Doppelung eines Teils der Ende 2011 in Kraft getretenen Economic Governance-Gesetzgebung der EU in Form eines zwischenstaatlichen Vertrages. Den Fiskalpakt zu stoppen ist nötig, aber keineswegs ausreichend. Die Linke im Europaparlament hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die europarechtliche Vereinbarkeit des Fiskalpakts, der kein EU-Recht ist, untersuchen soll. Wichtiger aber ist es, sich mit der Economic Governance-Gesetzgebung auseinanderzusetzen und die dringend notwendigen Korrekturen einzufordern.