Überflugverbot für bolivianischen Präsidenten - Wird die EU sich entschuldigen?

Anfrage zur Festhaltung des bolivianischen Präsidenten, Evo Morales, in Europa

05.07.2013
MdEPs Klute, Miranda, Matias, Grèze u.a.

Die Luftfahrtbehörden von Frankreich, Spanien, Italien und Portugal haben für das Flugzeug des bolivianischen Präsidenten, Evo Morales, die Überflugrechte verwehrt, und die Maschine wurde daraufhin zur Landung in Wien gezwungen, wo es festgehalten und österreichischen Quellen zufolge kontrolliert wurde. Das Flugzeug von Morales war in Moskau zum Rückflug nach Bolivien gestartet, wobei der Luftraum Frankreichs überflogen und ein technischer Zwischenstopp in Lissabon eingelegt werden sollte; die Genehmigungen dafür wurden jedoch vermutlich wegen des Verdachts, der ehemalige amerikanische Geheimdienstanalyst Edward Snowden könnte sich an Bord der Präsidentenmaschine befinden, nachdem er in mehreren Ländern erfolglos politisches Asyl beantragt hatte, verweigert.

Mit der Festhaltung des Präsidenten Evo Morales und der Kontrolle seines Flugzeugs wurde eindeutig gegen die im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens verankerte Immunität verstoßen. Außerdem wurde die körperliche Unversehrtheit des Präsidenten gefährdet.

Die genannten europäischen Länder und die EU insgesamt gaben dabei erneut dem Druck ihres bevorzugten Partners, den Vereinigten Staaten, nach, die Snowden im Flugzeug vermuteten, und zogen somit das Wort des bolivianischen Präsidenten in Zweifel.

Die CIA-Flüge, der Skandal um das Spionageprogramm PRISM und nun dieser Vorfall machen deutlich, dass EU-Staaten bereit sind, gegen Grundrechte und das Völkerrecht zu verstoßen, wenn es darum geht, den Forderungen der Vereinigten Staaten nachzukommen, anstatt auf legale, transparente und unparteiische Weise zu kooperieren.

Welche Auffassung vertritt die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin in Bezug auf diesen Skandal? Ist sie der Ansicht, dass im geschilderten Fall gegen das Wiener Übereinkommen verstoßen wurde? Wird sie klären, ob Frankreich, Spanien, Portugal und Italien ihre Entscheidungen unter dem Druck der Vereinigten Staaten getroffen haben?

Wie wird sich der Vorfall auf die bilateralen Beziehungen zu Bolivien und zu den Mitgliedstaaten der UNASUR auswirken, die bereits ihre Unterstützung für Evo Morales zum Ausdruck gebracht und seine Festhaltung verurteilt haben? Wird sich die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin im Namen der EU öffentlich beim Präsidenten Evo Morales für den Zwischenfall entschuldigen?

Antwort der Außenverterin Ashton im Namen der EU-Kommission, 21. August 2013

Die HV/VP bedauert den Zwischenfall im Zusammenhang mit dem Flugzeug von Präsident Morales. Nach Kenntnis der HV/VP haben die betreffenden Mitgliedstaaten Erklärungen hierzu abgegeben und um Entschuldigung gebeten, soweit dies angebracht war.

Die HV/VP möchte darauf hinweisen, dass diese Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, sondern unter die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten. Im Rahmen des Chicagoer Abkommens von 1944 über die internationale Zivilluftfahrt hat jedes Land das Recht, den Zugang zu seinem souveränen Luftraum zu verweigern; die entsprechende Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Die einzelstaatliche Verantwortung für Überflugrechte nach den internationalen Übereinkommen in diesem Bereich wird ferner in den Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum anerkannt.

In den letzten Jahren hat die EU sich intensiv für die Stärkung der Beziehungen Boliviens zu den einzelnen Mitgliedstaaten sowie zur EU als Ganzes eingesetzt. Die EU ist auch weiterhin fest entschlossen, ihr gutes Verhältnis zu Bolivien fortzuführen.

Die EU hofft, dass die konstruktive Zusammenarbeit und die freundliche Atmosphäre, die die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern der Region insgesamt prägen, erhalten bleiben.

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