Das Bielefelder Arbeitsgericht hat am 3. März einer Klage mehrerer evangelischer Landeskirchen, Diakonischer Werke und evangelischer Unternehmen stattgegeben, die ver.di-Streikaufrufe von Ende 2009 in diesem Bereich untersagt. Jürgen Klute: "Das Wettbewerbsprinzip führt dazu, dass die Wohlfahrtsverbände zunehmend mit privaten Anbietern konkurrieren müssen und mehr und mehr auf die Nutzung von Wettbewerbsvorteilen setzen. Die Kirchen sehen derzeit ihren größten Vorteil in ihrem arbeitsrechtlichen Sonderweg, den sie vehement verteidigen und ausbauen wollen Als streikfreie Arbeitgeber haben sie hier handfeste Kostenvorteile, die sie schamlos ausnutzen."
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