»Kirchen nutzen als Arbeitgeber Sonderstatus schamlos aus«

ARTIKEL erschienen in UNSERE KIRCHE

12.03.2010

Scharfe Kritik am arbeitsrechtlichen Sonderweg der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände hat der evangelische Pfarrer und EU-Abgeordnete Jürgen Klute (Die Linke) aus dem westfälischen Herne geäußert.

Als »streikfreie Arbeitgeber« hätten sie handfeste Kostenvorteile, »die sie schamlos ausnutzen«, erklärte er in der Berliner Tageszeitung »Neues Deutschland«.

Das komme auch darin zum Ausdruck, dass der arbeitsrechtliche Sonderweg immer dann verteidigt werde, wenn dies für die Kirche von Vorteil ist.

Wenn es dagegen mit dem Betriebsverfassungsgesetz billiger werde, habe die Kirche auch mit diesem Weg keine Probleme. Damit gerate jedoch auch die Glaubwürdigkeit der Kirche in Gefahr, zumal dann, wenn sie gegen eigene Arbeitnehmer klage.

»Das ist den Verantwortlichen in der Kirche aber offenbar egal«, fügte Klute hinzu.

Das Arbeitsgericht Bielefeld hatte in der vergangenen Woche in entschieden, dass Mitarbeiter von Kirche und Diakonie nicht streiken dürfen, wenn ihre Tarife nach einem arbeitsrechtlichen Sonderweg ausgehandelt werden.

Das durch das Grundgesetz geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht habe Vorrang vor dem Streikrecht. Die Gewerkschaft ver.di kündigte darauf an, in die nächste Instanz zu gehen.

Anlass der Klage der zwei Landeskirchen und diakonischen Verbände waren Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di im September in Einrichtungen von Kirche und Diakonie in mehreren Bundesländern.

Innerhalb der Kirche gilt für die Tariffindung in fast allen Landeskirchen der sogenannte Dritte Weg.

Dabei handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist.

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